Förderaufruf Regionalbudget
Jetzt Förderung sichern: Das Regionalbudget unterstützt Ihre Projektidee mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg und der LEADER Aktionsgruppe Heckengäu!
Sie haben eine innovative Idee, die Ihre Region voranbringt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden! Im Rahmen des Regionalbudgets startet ein neuer Förderaufruf, der Kleinprojekte mit echtem Mehrwert für unsere ländliche Region sucht.
Ob Tourismus, Nahversorgung, Digitalisierung, Klimaschutz oder kulturelle Projekte – LEADER fördert kreative Vorhaben, die das Leben vor Ort verbessern, regionale Identität stärken und nachhaltige Impulse setzen.
Aktueller Projektaufruf für Klein- und Kleinstprojekte
Mit dem vorliegenden Projektaufruf möchten wir potentielle Projektträger über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren.
Datum des Projektaufrufs: 01. Dezember 2026
Stichtag für die Einreichung der Anträge 23. Januar 2026
Projektauswahl voraussichtlich am 25. Februar 2026
Jedes Projekt muss sich in unserem Regionalen Entwicklungskonzept wiederfinden!
Grundlage für die Förderung sind ebenfalls der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie die Verwaltungsvorschrift „Integrierte Ländliche Entwicklung“. Demnach muss sich jedes Projekt auch in mindestens einem der folgenden Bereiche wiederfinden: Dorfentwicklung, Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung [bis 10 MA], Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.
Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) sind:
- Handlungsfeld 1 – „Leben und Arbeiten auf dem Land im Einklang von Familie und Beruf“
- Handlungsfeld 2 – „Kultur und Natur – naturnaher, ländlicher Erholungs- und Erlebnistourismus“
- Handlungsfeld 3 – „Nutzung, Pflege und Schutz von Landschaft und Natur“
Höhe des im Aufruf zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets: 166.666,67,- EUR
Die Projektkosten dürfen maximal bei 20.000 EUR netto liegen – die förderfähigen Nettokosten sind bei 15.000.- EUR gedeckelt.
Mit der Umsetzung des Projektes darf NICHT vor der offiziellen Auswahl durch den LEADER-Vorstand begonnen werden. Jedes Projekt muss durch die Antragstellenden zu 100% vorfinanziert werden, der Förderbetrag wird nach Abschluss des Projekts ausbezahlt.
Wer kann sich bewerben?
Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen und andere Akteur*innen mit Sitz oder Projektstandort in der LEADER-Region.
Adresse zur Einreichung der finalen Anträge und Auskünfte zum Aufruf
LEADER Heckengäu e.V.
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Tel. 07031/663-2141 oder -1172
Mail: info@leader-heckengaeu.de
Es wird empfohlen, die Projektideen und -anträge frühzeitig mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle LEADER Heckengäu e.V. zu besprechen.
Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien
Im REK sind die wesentlichen Inhalte der Auswahlentscheidung beschrieben.
Die Projektauswahl erfolgt durch den Vorstand der LAG, welcher mit 25 Mitgliedern besetzt ist.
Grundlage zur Projektauswahl stellt die Bewertungsmatrix der Förderperiode 2023-2027 dar
Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass es innerhalb des Förderjahres umgesetzt werden kann.
Es können nur Projekte gefördert werden, die innerhalb des Aktionsgebiets liegen. Das Aktionsgebiet aus der Förderperiode 2023-2027 erstreckt sich über die folgenden 24 Kommunen:
Althengstett, Bad Liebenzell (Möttlingen, Monakam, Unterhaugstett), Bondorf, Calw (Heumaden, Holzbronn, Stammheim), Deckenpfronn, Eberdingen, Egenhausen, Friolzheim, Gechingen, Haiterbach, Jettingen, Mönsheim, Mötzingen, Nagold, Neuhausen, Ostelsheim, Rohrdorf, Simmozheim, Tiefenbronn, Weissach, Wiernsheim, Wildberg Wimsheim und Wurmberg.
Das Antragsformular finden Sie Download-Bereich.

Susann Bauer
Tel: 07031 / 663-1172
E-Mail: bauer@leader-heckengaeu.de
