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Fördermittel LEADER-Budget

Das sogenannte LEADER-Budget greift auf Fördermittel aus verschiedenen Töpfen zurück. Die Fördergelder kommen von der EU und dem Land Baden-Württemberg; die Landesmittel stammen wiederum aus den Fördertöpfen ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum), LPR (Landschaftspflegerichtlinie), Kunst & Kultur und IMF (Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum).

 

Von der Projektidee zur Umsetzung

Auch in einem Bottom-Up Prozess ist etwas „Bürokratie“ notwendig, um von der Projektidee bis zur Umsetzung eines LEADER-Projektes zu gelangen. Die LEADER-Geschäftsstelle ist dazu da, Sie auf diesem Weg kompetent zu begleiten und sorgt dafür, dass der administrative Aufwand für Sie überschaubar bleibt.

1. Projektidee

  • Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen u.a. gestellt werden.
  • Ihre Projektidee reichen Sie schriftlich (gerne per E-Mail), mit Verweis auf den aktuellen Projektaufruf, bei der Geschäftsstelle des Vereins LEADER Heckengäu e.V. ein.
  • Hierzu haben wir einen Fragebogen entwickelt, der Ihnen als Leitfaden dienen soll. Die Geschäftsstelle prüft anhand des Fragebogens die Fördervoraussetzungen für die Projektidee.
  • Eine Projektidee muss bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen, um für eine LEADER-Förderung in Frage zu kommen. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie eine Beratung zur Klärung der Förderfähigkeit und den nötigen Schritten bis zur Umsetzung.
  • Hier finden Sie den Fragebogen.

2. Projektauswahlkriterien

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch Anwendung eines transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahrens.

  • Die LEADER-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Projektideen auf Förderfähigkeit anhand der Bewertungskriterien, grundlegender Anforderungen und übergeordneter Querschnittsziele. D.h. es wird geprüft, ob die Projektidee den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) entspricht und mindestens einem der dort ausgewiesenen Handlungsfelder zugeordnet werden kann. Die spätere Realisierung muss im LEADER-Aktionsgebiet Heckengäu erfolgen bzw. die erzielte Wertschöpfung der Region zu Gute kommen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann der Projektantrag weiter berücksichtigt und vom Auswahlausschuss inhaltlich bewertet werden.
  • Der Auswahlausschuss entscheidet über die Förderwürdigkeit jedes einzelnen Projektes auf Grundlage der vertiefenden Bewertungskriterien. Die Bewertungskriterien können Sie hier einsehen.

3. Projektauswahlverfahren

Die Anwendung der Auswahlkriterien und die dabei festgestellte Punktzahl je Vorhaben führen zu einem Ranking der Vorhaben. Die Vorhaben werden in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens durch Beschluss vom Auswahlausschuss ausgewählt.

Anschließend werden vom Regionalmanagement die ausgewählten Projekte an die zuständige Fördermittel-Bewilligungsstelle weitergeleitet. Das Projektauswahlverfahren ist im ersten Abschnitt der Geschäftsordnung verankert.

4. Projekt-Förderung

Nach der Auswahlsitzung reichen die ausgewählten Projekte ihre Unterlagen bei der Bewilligungsstelle ein.

Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, wobei die die Fördersätze der Fördersätze von der Maßnahmenart und dem Antragssteller abhängig sind. Sie finden die weiteren Angaben in der Fördersatztabelle der LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu.

  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes wurde auf 600.000 Euro festgesetzt.
  • Zuwendungen (LEADER-Zuschüsse) unter 5.000 Euro unterliegen der Bagatellgrenze und werden nicht bewilligt. Ausnahmen können durch die zuständige Bewilligungsstelle bei entsprechender Begründung genehmigt werden.
  • Das Projekt muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Projektes.

5. Projekt-Umsetzung

Die Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger/-innen auf dem Weg zur Umsetzung ihres LEADER-Projektes. Dazu gehört auch ein transparenter Informationsfluss zwischen dem Auswahlausschuss, Arbeitsgruppen, Projektträger/-innen und den Menschen in der Region.

Allgemeine Hinweise

In der gesamten Förderperiode sind regelmäßig Projektaufrufe vorgesehen. Sie können aber jederzeit mit Ihren Projektideen bei der Geschäftsstelle vorstellig werden. Es wird empfohlen, Projektideen und –anträge frühzeitig mit den Mitarbeitern der Geschäftsstelle LEADER Heckengäu e.V. zu besprechen. Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung, dass jedes Projekt zu 100 Prozent vorfinanziert werden muss.

 

Förderung

Die Vielfalt ist groß

LEADER Heckengäu verfügt über verschiedene Fördertöpfe, aus denen ganz unterschiedliche Projekte zu verschiedenen Konditionen bezuschusst werden können. Allgemein gesagt gibt es zwei Förderwege:

Alle Projekte müssen in der Förderkulisse umgesetzt werden.

Nehmen Sie mit der Geschäftsstelle Kontakt auf. Die Mitarbeitenden der Geschäftsstelle beraten Sie gerne zu den unterschiedlichen Möglichkeiten.

 

 

 

Handlungsfelder

HF 1: Leben und Arbeiten auf dem Land im Einklang von Familie und Beruf.

Dahinter verbergen sich Projektideen zur Mobilität in ländlichen Räumen, neuen Wohnformen wie beispielsweise Mehrgenerationenhäuser, Sicherung der Grundversorgung oder auch Kinderbetreuungsangebote. Vermarktungsstrategien für regionale Produkte und Existenzgründerförderungen können Sprungbretter für neue Firmenideen sein.

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HF 2: Kultur und Natur - naturnaher,  ländlicher Naherholungs- und Erlebnistourismus

Urlaub auf dem Bauernhof oder Landcamping und schlafen im Schäferwagen – all das sind gute Ansätze für attraktive Naherholungsangebote im ländlichen Raum. Kulinarische Events mit regionalen Produkten und Kunst und Kultur an ungewöhnlichen Orten sind reizvolle Angebote sowohl für die Landbevölkerung selbst als auch für umliegende Städte.

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HF 3: Landschaftspflege und Naturschutz

Weideprojekte zur Erhaltung der typischen Heckengäulandschaften und eine Weiterführung der Förderungen im Bereich des Streuobstbaus stehen hier ebenso auf der Agenda wie Artenschutzmaßnahmen oder Projekte zur energetischen Verwendung von Biomasse.

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Leitbild

Aufbauend auf den thematischen Leitbildern der Handlungsfelder wurde ein übergeordnetes Leitbild erstellt. Dieses beschreibt den Ist-Zustand der LEADER-Region Heckengäu in 10 Jahren.

2025 im Einklang von Stadt und Land

Im LEADER-Gebiet Heckengäu unterstützen sich die Menschen von Jung bis Alt, Menschen mit und ohne Behinderungen, Einheimische und Zugezogene gegenseitig. Die gestärkte Innenentwicklung und die damit verbundene Umnutzung von leer stehenden Gebäuden sorgt für attraktive, barrierefreie, generationenübergreifende und zielgruppenspezifische Begegnungsstätten und alternative Wohnformen.

Die interkommunale und landkreisübergreifende Zusammenarbeit sichert die Grundversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten, ärztlichen und pflegerischen Versorgungen, kindgerechten Schulen und schnellen Internetverbindungen. Im ganzen Heckengäu gibt es eine gute Infrastruktur für die Elektromobilität und neue Mobilitätsangebote. Die Unternehmen bringen sich aktiv in die Entwicklung der Region ein, indem sie sichere und zukunftsfähige Ausbildungen und Beschäftigungen im Einklang von Familie und Beruf bieten.

Der Natur zuliebe werden regionale Produkte produziert und in einer Vielzahl von Verkaufsstätten, gastronomischen Betrieben, Gemeinschaftsverpflegungen und Großküchen vermarktet.

Das LEADER-Gebiet Heckengäu ist in der Metropolregion und über die Landesgrenzen hinaus zum Begriff für außergewöhnliche Naturerlebnis- und Erholungsangebote geworden. In der einzigartigen Landschaft mit zahlreichen Hecken und Streuobstwiesen finden Festivals und Events von wie Theaterveranstaltungen, Konzerte und Ausstellungen statt. Neue Medien bieten für die verschiedenen Zielgruppen eine gut gepflegte und übersichtliche Plattform, die über die attraktiven und barrierefreien „Ab durch die Hecken“-Angebote informiert.

Die blühenden Hecken, Wacholderheiden und Streuobstwiesen sind das Wahrzeichen der Kulturlandschaft im LEADER-Gebiet Heckengäu. Durch die enge Zusammenarbeit der in der Landschaftspflege und dem Naturschutz engagierten Personen und Organisationen ist ihre Pflege gesichert. Attraktive Bildungsangebote und praktische Mitmachangebote wecken bei der Bevölkerung und den Gästen und insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen die Begeisterung für die Landschaftspflege und die Natur.

Regionale Entwicklungsziele

Die folgenden regionalen Entwicklungsziele, die sich aus den Prioritäten und dem übergeordneten Leitbild ableiten, sollen die mittel- und langfristigen Veränderungen in der Region aufzeigen:

  • Familienfreundliche Strukturen aufbauen
  • Stadt-Land-Partnerschaften fördern
  • Demografischem Wandel aktiv begegnen
  • Naturschutz stärken
  • Landschaftspflege sichern
  • Ländliche Lebensqualität sichern
  • (Elektro-)Mobilität in der Region verbessern
  • Erneuerbare Energien ausbauen
  • Interkommunale Zusammenarbeit stärken
  • Gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen fördern
  • Vernetzung der regionalen Akteure ausbauen
  • Ehrenamtliche Strukturen und neue Beteiligungsformen fördern
  • Naherholung und Tourismus ausbauen
  • Kulturangebote entwickeln

 

Gebietskulisse

Das Heckengäu ist eine von Menschenhand und Schafsmaul gestaltete Kulturlandschaft. Fleißige Hände haben hier seit Jahrhunderten Steine von den Äckern gelesen und entlang der Grundstücksgrenzen abgelagert. So entstanden die Lesesteinriegel, auf denen sich Hecken gebildet haben.

Die endlosen Hecken sind bis heute optischer Blickfang und prägen das Landschaftsbild. Sie waren auch Namensgeber für das Heckengäu und schufen die kleingliedrige Kulturlandschaft, die eine äußerst artenreiche Flora und Fauna hervorgebracht hat.

 

Das Aktionsgebiet erstreckt sich über die folgenden 24 Kommunen:

AlthengstettBad Liebenzell (OT Möttlingen, OT Monakam, OT Unterhaugstett), Bondorf, Deckenpfronn, Eberdingen, Egenhausen, Friolzheim, Gechingen, Haiterbach, Jettingen, Mönsheim, Mötzingen, Nagold, Neuhausen, Ostelsheim, Simmozheim, Tiefenbronn, Weissach, WiernsheimWildberg und Wimsheim

Die Gemeinden Wurmberg und Rohrdorf sowie die Calwer Stadtteile Heumaden, Stammheim und Holzbronn gehören seit der aktuellen Förderperiode zur LEADER-Kulisse dazu.

Jugendforum

Auch der Jugend soll im Zuge eines jährlich stattfindenden Jugendforums weiterhin eine Plattform geboten werden, um sich aktiv einbringen zu können.

Ziel ist es, jugendspezifische Projektideen zu generieren und Partner zur Umsetzung der Ideen zu gewinnen.

Unterstützt werden

  • die Jugendlichen von Schulen,
  • Jugendorganisationen
  • sowie den Jugendreferenten

der beteiligten Kommunen.

 Bilder:

Projektaufruf: Regionalbudget 2024

Bis 17. Mai 2024 können Anträge für Kleinprojekte eingereicht werden!

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Mitwirk-O-Mat

Hier kannst du deinen Verein für den Heckengäu Mitwirk-O-Mat registrieren.

Zum Online-Formular für Vereine 

Hier kannst du den Mitwirk-O-Mat auch direkt testen.

Zum Mitwirk-O-Mat

LEADER Heckengäu e.V. Geschäftsstelle
Parkstraße 16
71034 Böblingen

Impressum | Datenschutz

  07031 / 663-2141 oder -1172
 Fax: 07031 / 663-9-2141 oder 9-1172

 
Auf folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen über LEADER:
Leader EU MLR
 
Gefördert durch:
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums:
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
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