(Pressemitteilung vom 23.02.2018)

Grünes Licht für die Erweiterungspläne einer Schreinerei in Althengstett und den Schutz des Rebhuhns im Enzkreis

In der ersten Vergaberunde von LEADER Heckengäu im Jahr 2018 werden mit rd. 52.000 Euro Fördermitteln zwei Projekte mit einer Gesamtinvestitionssumme von ca. 104.000 Euro befürwortet.
„Potentielle neue Antragsteller brauchen nicht zu warten“, ermunterte der LEADER Heckengäu Vorsitzende Wolf Eisenmann. „Es sind bereits Fördergelder aus der nächsten Tranche frei gegeben worden; wer also eine Idee hat, sollte nicht zögern und sich mit der LEADER Geschäftsstelle in Verbindung setzen.“

Im Rahmen der jetzigen Vergaberunde ging es um den Antrag der Firma Bühler Holz und Handwerk in Althengstett zur Vergrößerung von Verkaufs- und Ausstellungsfläche. Damit wird zum einen eine Festigung und Vergrößerung des Unternehmens angestrebt, was Arbeitsplätze in der Region sichert. Zum anderen stellt das Unternehmen die Räumlichkeiten schon bisher für Veranstaltungen zur Verfügung und möchte das gerne weiter ausbauen mit Blick auf Vorträge oder kulturelle Events. Damit entsteht ein weiteres attraktives Angebot am Ort.

Das zweite Projekt, das beraten wurde, ist kein Unbekanntes: Das Rebhuhnschutzprojekt, das im Landkreis Böblingen seit 2016 läuft, bekommt Zuwachs im Enzkreis. Insgesamt 11 Orte und Teilorte haben sich dort zusammengeschlossen und wollen gemeinsam Maßnahmen zur Verbesserung des Lebensraums der Rebhühner ergreifen. Im Landkreis Böblingen läuft das Projekt in den vier Kommunen Bondorf, Jettingen, Gäufelden und Mötzingen und wird ebenfalls von LEADER Heckengäu gefördert. Im Enzkreis wird nun als erstes die Bestandserfassung anstehen, bevor konkrete Maßnahmen geplant werden.

Beide Projekte wurden befürwortet. Die zuständigen Bewilligungsstellen müssen anschließend den Bewilligungsbescheid erlassen. Voraussetzung für die Förderung ist jeweils, dass die Projekte im Aktionsgebiet von LEADER Heckengäu liegen, mindestens einem der Handlungsfelder zuzuordnen sind, auf einem realistischen Zeitplan beruhen und nach der Förderung weiter tragfähig sind. Bewertet wird beispielsweise, inwieweit ein Projekt einen besonderen Nutzen für die Region hat, einen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung und -schaffung leistet oder auch zur Verbesserung der Stadt-Land-Beziehung beiträgt. Anhand der verschiedenen Kriterien werden Punkte vergeben und am Ende addiert; so entsteht eine Rangfolge für die Verteilung der Fördergelder.

Wer Fragen zur LEADER-Förderung hat, kann sich an die Geschäftsstelle von LEADER Heckengäu im Landratsamt Böblingen wenden.
www.leader-heckengaeu.de (Tel. 07031 / 663-2141 und -1172, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).

 

Der aktuelle Verkaufsraum der Schreinerei Bühler in Althengstett