Förderaufruf EU-Verfahren
Jetzt Förderung sichern: LEADER-Programm unterstützt Ihre Projektidee!
Sie haben eine innovative Idee, die Ihre Region voranbringt? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden! Im Rahmen des EU-Förderprogramms LEADER startet ein neuer Förderaufruf, der Projekte mit echtem Mehrwert für unsere ländliche Region sucht.
Ob Tourismus, Nahversorgung, Digitalisierung, Klimaschutz oder kulturelle Projekte – LEADER fördert kreative Vorhaben, die das Leben vor Ort verbessern, regionale Identität stärken und nachhaltige Impulse setzen.
Aktueller Projektaufruf für das EU-Verfahren
Innerhalb der LEADER-Förderung ist das Einreichen eines offiziellen Projektantrages an einen Projektaufruf der Lokalen Aktionsgruppe gebunden. In der LEADER-Region Heckengäu werden die Details für einen Aufruf zwei bis drei Mal pro Jahr durch den Vorstand festgelegt und im Anschluss daran mit Hilfe der Medien kommuniziert sowie auf dieser Seite veröffentlicht.
Bis 06. März 2026 können LEADER-Projektanträge eingereicht werden!
Für diesen zweiten Projektaufruf stehen bis zu 350.000 Euro an EU-Mitteln zur Verfügung.
Hinzu kommen folgende Landesmittel:
- Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)
- Landesmittel für private nicht-investive Projekte
Datum des Projektaufrufs: 02. Februar 2026
Stichtag für die Einreichung der Anträge: 06. März 2026
Voraussichtlicher Auswahltermin: 16. April 2026
Was wird gefördert?
✔ Projekte mit Bezug zum Regionalen Entwicklungskonzept
✔ Innovative Ansätze zur Dorfentwicklung
✔ Stärkung von Ehrenamt, Gemeinschaft und lokaler Wirtschaft
Wer kann sich bewerben?
Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen und andere Akteur*innen mit Sitz oder Projektstandort in der LEADER-Region.
Es wird empfohlen, Projektideen und -anträge frühzeitig mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle LEADER Heckengäu e.V. zu besprechen. Basis für eine gute Projektberatung ist der Projektfragebogen, der zwingend vorab ausgefüllt und an die Geschäftsstelle digital gesendet werden muss.
Adresse zur Einreichung der finalen Anträge und Auskünfte zum Aufruf
LEADER Heckengäu e.V.
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Tel. 07031/663-2141 oder -1172
Mail: info@leader-heckengaeu.de
Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien
Im REK sind die wesentlichen Inhalte der Auswahlentscheidung beschrieben.
Die Projektauswahl erfolgt durch den Vorstand der LAG, welcher mit 25 Mitgliedern besetzt ist.
Grundlage zur Projektauswahl stellt die Bewertungsmatrix der Förderperiode 2023-2027 dar.
Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist.
Es können nur Projekte gefördert werden, die innerhalb des Aktionsgebiets liegen. Das Aktionsgebiet aus der Förderperiode 2023-2027 erstreckt sich über die folgenden 24 Kommunen:
Althengstett, Bad Liebenzell (Möttlingen, Monakam, Unterhaugstett), Bondorf, Calw (Heumaden, Holzbronn, Stammheim), Deckenpfronn, Eberdingen, Egenhausen, Friolzheim, Gechingen, Haiterbach, Jettingen, Mönsheim, Mötzingen, Nagold, Neuhausen, Ostelsheim, Rohrdorf, Simmozheim, Tiefenbronn, Weissach, Wiernsheim, Wildberg Wimsheim und Wurmberg.
Alle Infos, Beratungsmöglichkeiten und Antragsformulare finden Sie auf unserer Website im Download-Bereich.

Barbara Smith

Susann Bauer
Tel: 07031 / 663-1172
E-Mail: bauer@leader-heckengaeu.de
