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Fördermittel EU-Verfahren

Das EU-Budget greift auf Fördermittel aus verschiedenen Töpfen zurück. Die Fördergelder kommen von der EU und dem Land Baden-Württemberg; die Landesmittel stammen wiederum aus den Fördertöpfen ELR (Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum), LPR (Landschaftspflegerichtlinie), IMF (Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum) sowie einem Fördertopf für nicht-investive Projekte.

Allgemeine Hinweise

In der gesamten Förderperiode sind regelmäßig Projektaufrufe vorgesehen. Es wird empfohlen, Projektideen und –anträge frühzeitig mit den Mitarbeitenden der Geschäftsstelle LEADER Heckengäu e.V. zu besprechen. Sie können jederzeit mit Ihren Projektideen bei der Geschäftsstelle vorstellig werden.

1. Projektidee

  • Projektanträge können von Privatpersonen, Vereinen, Unternehmen, Kommunen u.a. gestellt werden.
  • Ihre Projektidee reichen Sie schriftlich (gerne per E-Mail), mit Verweis auf den aktuellen Projektaufruf, bei der Geschäftsstelle des Vereins LEADER Heckengäu e.V. ein.
  • Hierzu haben wir einen Fragebogen entwickelt, der Ihnen als Leitfaden dienen soll. Die Geschäftsstelle prüft anhand des Fragebogens die Fördervoraussetzungen für die Projektidee.
  • Eine Projektidee muss bestimmte Voraussetzungen und Kriterien erfüllen, um für eine LEADER-Förderung in Frage zu kommen. Von der Geschäftsstelle erhalten Sie eine Beratung zur Klärung der Förderfähigkeit und den nötigen Schritten bis zur Umsetzung.

2. Projektauswahlkriterien

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch Anwendung eines transparenten und nicht diskriminierenden Auswahlverfahrens.

  • Die LEADER-Geschäftsstelle prüft die eingereichten Projektideen auf Förderfähigkeit anhand der Bewertungskriterien, grundlegender Anforderungen und übergeordneter Querschnittsziele. D.h. es wird geprüft, ob die Projektidee den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) entspricht und mindestens einem der dort ausgewiesenen Handlungsfelder zugeordnet werden kann. Die spätere Realisierung muss im LEADER-Aktionsgebiet Heckengäu erfolgen bzw. die erzielte Wertschöpfung der Region zu Gute kommen. Nur wenn diese Kriterien erfüllt werden, kann der Projektantrag weiter berücksichtigt und vom Auswahlausschuss inhaltlich bewertet werden.
  • Der Auswahlausschuss entscheidet über die Förderwürdigkeit jedes einzelnen Projektes auf Grundlage der Bewertungskriterien.

3. Projektauswahlverfahren

Die Anwendung der Auswahlkriterien und die dabei festgestellte Punktzahl je Vorhaben führen zu einem Ranking der Vorhaben. Die Vorhaben werden in der Reihenfolge des Rankings und unter Beachtung des ausgelobten Mittelvolumens durch Beschluss vom Auswahlausschuss ausgewählt.

Anschließend werden vom Regionalmanagement die ausgewählten Projekte an die zuständige Bewilligungsstelle weitergeleitet. Das Projektauswahlverfahren ist im ersten Abschnitt der Geschäftsordnung verankert.

4. Projekt-Förderung

Nach der Auswahlsitzung reichen die ausgewählten Projekte ihre Unterlagen bei der Bewilligungsstelle ein.

Die LEADER-Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, wobei die Fördersätze von der Maßnahmenart und dem Antragssteller abhängig sind. Sie finden die weiteren Angaben in der Fördersatztabelle der LEADER-Aktionsgruppe Heckengäu.

  • Die Obergrenze der förderfähigen Kosten eines Projektes wurde auf 700.000 Euro festgesetzt.
  • Zuwendungen (LEADER-Zuschüsse) unter 5.000 Euro unterliegen der Bagatellgrenze und werden nicht bewilligt. Ausnahmen können durch die zuständige Bewilligungsstelle bei entsprechender Begründung genehmigt werden.
  • Das Projekt muss zu 100% vorfinanziert werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss des Projektes.

5. Projekt-Umsetzung

Die Geschäftsstelle unterstützt die Projektträger/-innen auf dem Weg zur Umsetzung ihres LEADER-Projektes. Dazu gehört auch ein transparenter Informationsfluss zwischen dem Auswahlausschuss, Arbeitsgruppen, Projektträger/-innen und den Menschen in der Region.

Download von Dokumenten

  • Projekt-Fragebogen

  • Antragsformulare für das weitere Bewilligungsverfahren

  • Regionales Entwicklungskonzept 2014-2022

  • Regionales Entwicklungskonzept 2023-2027

  • Regionales Entwicklungskonzept 2023-2027

    Das wichtigste auf einen Blick – Kurzversion

  • Fördersatztabelle

  • Projektbewertung

    Bewertungskriterium Nachhaltigkeit:
    – 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung

    Bewertungskriterium Gemeinwohlökonomie:

    – Bewertungsmatrix GWÖ für Vereine/Unternehmen und Kommunen
    – Arbeitsbuch GWÖ für Vereine/Unternehmen und Kommunen

  • Grundversorgung

Kontakt

LEADER Heckengäu e.V.

Geschäftsstelle

Parkstraße 16
71034 Böblingen
T +49 (0)7031 / 663-1172
info@leader-heckengaeu.de

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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

© LEADER Heckengäu e.V.
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