AKTUELLER PROJEKTAUFRUF FÜR KLEIN- UND KLEINSTPROJEKTE
Mit dem vorliegenden Projektaufruf möchten wir potentielle Projektträger über die aktuellen Fördermöglichkeiten informieren.
Stichtag für die Einreichung der Anträge 31. Januar 2025
Projektauswahl voraussichtlich bis 11. März 2025
Jedes Projekt muss sich in unserem Regionalen Entwicklungskonzept wiederfinden!
Grundlage für die Förderung sind ebenfalls der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie die Verwaltungsvorschrift "Integrierte Ländliche Entwicklung". Demnach muss sich jedes Projekt auch in mindestens einem der folgenden Bereiche wiederfinden: Dorfentwicklung, Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, Kleinstunternehmen der Grundversorgung [bis 10 MA], Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen.
Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) sind:
• Handlungsfeld 1 – „Leben und Arbeiten auf dem Land im Einklang von Familie und Beruf“
• Handlungsfeld 2 – „Kultur und Natur – naturnaher, ländlicher Erholungs- und Erlebnistourismus“
• Handlungsfeld 3 – „Nutzung, Pflege und Schutz von Landschaft und Natur“
Höhe des im Aufruf zur Verfügung stehenden Gesamtbudgets mindestens 190.000,- EUR (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch das Land Baden-Württemberg)
Die Projektkosten dürfen maximal bei 20.000 € netto liegen.
Mit der Umsetzung des Projektes darf NICHT vor der offiziellen Auswahl durch den LEADER-Vorstand begonnen werden. Jedes Projekt muss durch die Antragstellenden zu 100% vorfinanziert werden, der Förderbetrag wird nach Abschluss des Projekts ausbezahlt.
Es wird empfohlen, die Projektideen und -anträge frühzeitig mit den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle LEADER Heckengäu e.V. zu besprechen. Während der Weihnachtsferien kann es zu Einschränkungen und längeren Bearbeitungszeiten kommen.